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1. Allgemeines
HIT steht im Folgenden für:
HIT - Haack IT Service GmbH
Poltlbauer Weg 4
94036 Passau.
(Geschäftsführer: Henry Haack / Registergericht Passau HRB 5678)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von HIT als Auftragnehmer.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von HIT schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt.
3. Abnahme und Leistungsumfang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme oder Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 28 Tagen nach Installation und Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandungen erhoben hat.
Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. HIT ist berechtigt, mit von Ihm zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchfuhren zu lassen.
HIT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Preise
Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise
Bei Gewerblichen Kunden zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht- oder Vorfracht, Anfahrt und Abfahrt, Anfahrt / Abfahrtkosten, Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. HIT ist an angegebene Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als zwei Monate ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
5. Lieferfrist
Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von vier Wochen, bei Individualsoftware mindestens 16 Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt (Wie z.B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel. Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen etc.) sowie Nichtlieferung durch Vorlieferanten befreien HIT für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrags.
Bei Lieferverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist von HIT entsprechend. Bei Lieferungsunmöglichkeit von Vorlieferanten ist HIT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt,
6. Gefahrübergang und Gewährleistung
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung, Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem. Ziff. 3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw durch außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft HIT keine Gewährleistungspflicht.
Beanstandungen der Ware oder Leistungen müssen HIT unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang, schriftlich vorgebracht werden- Nachweislich verborgene Mängel müssen sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten hat der Auftraggeber HIT ausreichend Zeit zu gewähren. Erst wenn die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nach angemessener Frist fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.
7. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung,'aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen HIT als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, oder der Schaden auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht. HIT haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich (Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs- uns Servicearbeiten, die von HIT oder in dessen Auftrag durchgeführt werden). Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von HIT verursacht wurde.
Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Auftraggeber zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten.
Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Vertragsschluß der Auftragnehmer vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen mußte, jedoch höchstens auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.
8. Zahlung
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von HIT sofort bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
Bei Zahlungsverzug ist HIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Aufrechnung ist nur mit von HIT anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von HIT gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung dessen Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Zugriffe Dritter auf die HIT gehörenden Waren und Forderungen sind HIT vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von HIT hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Auftragsgenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an HIT ab. HIT ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Die Gegenstände aus Lieferungen von HIT bleiben Eigentum von HIT bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die HIT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v. H. übersteigt, wird HIT auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Eine solche Freigabe bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungs- Übereignung ausdrücklich untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Veräußert der Auftraggeber Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt an HIT seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – sicherungshalber ab, ohne daß es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne daß für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Auftraggeber an HIT mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von HIT in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber HIT die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung). Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers nahelegen, ist HIT berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann HIT nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber dem Kunden verlangen.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für HIT. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache für HIT mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht HIT gehörenden Gegenständen, steht HIT Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich HIT und Auftraggeber darüber einig, daß der Auftraggeber HIT Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt.
Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Auftraggeber hiermit HIT seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne daß es noch weiterer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem HIT in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der HIT abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Wird die Vorbehaltsware von dem Auftraggeber mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Auftraggeber, ohne daß es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den HIT ab.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber HIT unverzüglich schriftlich per eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen.
Bei schuldhaftem Verstoß des Auftraggebers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HIT nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch HIT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HIT hätte dies ausdrücklich erklärt. HIT ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
10. Wiederrufsrecht bei Online eingekauften Waren
Für den Kauf bzw. die Auftragsvergabe per Online- Shop gilt das folgende, erweiterte Wiederrufsrecht für den Auftraggeber:
Die online - im Webshop gegebene Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne eine Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch die Rücksendung der Sache Wiederrufen werden.
Zur Wahrung der Wiederrufspflicht genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs oder der Sache. Der Wiederruf ist zu richten an:
HIT - Haack IT Service GmbH, Neuburger Straße 35, 94032 Passau Fax: 0700-42225480, info(@)haack-it.de.
Wiederrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Wiederrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Auftraggeber die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewehren, muss er HIT in so weit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht , wenn eine verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflichten vermeiden, indem er die Sache nicht nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtig.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von HIT zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgessamt bis zu 40 Euro, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
Nicht Paketversandfähige Sachen werden durch HIT oder einen Vertragspartner abgeholt. Vor der Rücksendung ist eine Absprache mit HIT dringend zu empfehlen.
11. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist HIT berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist HIT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist HIT nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt. vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt HIT Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn HIT einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
12. Besondere Schutzrechte
Die Lieferung lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung und unter den dort genannten Bedingungen.
Alle gegenwärtigen und künftigen, urheberrechtlichen und / oder gewerblichen Schutzrechte an den von HIT verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen verbleiben bei HIT bzw. beim Rechteinhaber der jeweiligen Software.
Der Auftraggeber haftet HIT gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Fall kann HIT - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne daß ein entstandener Schaden durch HIT im einzelnen nachgewiesen werden muß.
Macht HIT neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet.
Sämtliche von HIT gefertigten Programme, Software, Handbücher und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen Genehmigung durch HIT-
13. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14. Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt HIT und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
15. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, Organisationsausarbeitungen, Programmierungen, Schulungen usw. ist, so nicht anders vereinbart, Passau. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, Passau.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand 12/2004
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